TFT Ersatzmonitore für Industriesteuerungen und CNC Maschinen
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Geschäftsleitung    
     
Frau Claudia Tsoubis   Tel: +49 8031 / 35460-13
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Vertrieb    
     
Frau Palestini Tsoubi
Vertriebsleiterin
  Tel: +49 8031 / 35460-12
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Service / Reparaturen
   
     
Service   Tel: +49 8031 / 35460-0
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Auftragsabwicklung    
     
Frau Jasmina Pilipovic   Tel: +49 8031 / 35460-0
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Kaufmännische Leitung    
     
     
     
Frau Claudia Tsoubis   Tel: +49 8031 / 35460-13
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Unsere Firmenanschrift lautet:
TSUBIS GmbH
David-Eisenmann-Str. 5
83022 Rosenheim
 
Tel.: ++49 (0) 8031 35460-0
Fax: ++49 (0) 8031 35460-29
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Routenplaner und Anfahrtsskizze über Google Maps
 
 
 
 
partner foxon
www.foxon.cz/
 
 
 
partner reconda
www.reconda.ch/
 
 
 
 
 
 
Neuankündigungen

Ersatzmonitore FANUC

TFT-LCD Ersatzmonitor für FANUC Steuerunge:
A61L-0001-0074, A61L-0001-0094, A61L-0001-0096, A61L-0001-0077, A61L-0001-0087

Ersatzmonitor FANUC Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Ersatzmonitor HEIDENHAIN:

TFT-LCD Ersatzmonitor für Heidenhain Steuerungen mit integrierter Tastatur:
TNC223, TNC355, TNC246, TNC306, TNC360, TNC406, TNC407, TNC410, TNC415, TNC425, TNC426, TNC430, TNC150, TNC151, TNC335-332, TNC135-145

und als Ersatz für die Röhrenmonitore:
BC120, BC120F, BC110B, BE111, BE211, BE212, BE132B, BE135, BE411, BE412, BE511,BE311, BE211, BE212, BE132B, BE135, BE411, BE412, BE511, BE311, BE211, BE212, BE132B, BE135, BE411, BE412, BE512

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Ersatzmonitor MAZAK / TRAUB

TFT-LCD Ersatzmonitor für MAZAK Steuerungen:
M2/T2/M3/T3/M32/T32/M+/T+

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Ersatzmonitor DELEM

TFT-LCD Ersatzmonitor für DELEM Steuerungen:
DA 58/59, DA65, DA69, DA23e, DA24e, DA54, DA64, DA23, DA42, DA21, DA21e

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Ersatzmonitor SIEMENS / SINUMERIK

TFT Monitor für Sinumerik:
805, 810, 820, 840C, 840D, 850, 880, S3, WF470, WF480 und CP526, CP527, CP528, COROS usw.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines/Geltungsbereich
  1. Unseren - auch künftigen - Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die folgenden Bedingungen zugrunden. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Diese AGB gelten auch nur insoweit, als mit dem Vertragspartner keine hiervon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Im übrigen gelten sie ergänzend zu den schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.

II. Vertragsabschluß und Vertragsgegenstand
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Die Übersendung einer Rechnung steht einer solchen Auftragsbestätigung gleich.

  2. Die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Leistung abschließend und ausschließlich fest. Öffentliche Äußerungen eines Verkäufers, Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. durch Darstellung der Produktbeschaffenheit in der Öffentlichkeit) enthalten keine, für den Vertrag maßgebende ergänzende oder verändernde Beschreibung der Ware. Erklärungen der TSOUBIS im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Hierzu sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der TSOUBIS über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

  3. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (inkl. Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

  4. Nachträgliche Veränderungen an der Ware, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden aus der Sicht eines objektiven Dritten zumutbar sind.

  5. Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstigen Unterlagen zur Vertragserfüllung sind nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, dies wird schriftlich anderweitig vereinbart. Solche Rechte behalten wir uns daher ausdrücklich vor.

  6. Der Kunde übernimmt für die von ihm uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne etc. die volle Haftung insbesondere auch dafür, dass durch deren Benutzung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Von jedweden Ansprüchen Dritter sind wir vom Kunden schad- und klaglos zu halten.

  7. Die TSOUBIS übernimmt kein Beschaffungsrisiko, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt daher vorbehalten (siehe Ziff. V/2).

III. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk ohne Verpackung und Versicherung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den konkreten Auftrag (nicht für zurückliegende bzw. künftige Aufträge). Für den Fall einer wesentlichen Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Dies gilt auch für Rahmen- und Abrufverträge. Sollte eine Einigung zur Preisanpassung nicht zustande kommen, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

  2. Bei vereinbarter Installation/Montage des Liefergegenstandes erfolgt die Abrechnung nach den Stundensätzen zzgl. Tagesgeldern und Fahrtkosten gemäß gültiger Preisliste, sofern nicht eine Pauschale schriftlich vereinbart wurde. Dabei wird die Fahrzeit als Arbeitszeit berechnet. Die Montage muss unbehindert in einem Arbeitsgang ausgeführt werden können. Mehrarbeit und/oder Wartezeiten werden auch bei einer vereinbarten Pauschale gesondert nach Preisliste berechnet, sofern diese nicht durch uns verschuldet wurde.

  3. Zahlungen sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug zu erbringen.

  4. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont-, Wechsel- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Kunden.

  5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er Zahlung nicht innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Rechnung leistet. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist TSOUBIS berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Befindet sich ein Kunde mit einer Leistungsverpflichtung aus der aktuellen oder einer anderen Bestellung in Verzug sind wir nach unserer Wahl auch dazu berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Unsere Rechte aus Ziff. V/4 sowie das Recht, bereits ab Fälligkeit bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 5 % p. a. verlangen zu können, bleiben unberührt.

  6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und zu den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist weiterhin nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mangelhaften Lieferung steht.

IV. Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche (einschließlich der Nebenforderungen, wie z.B. Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten) aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren gelieferten Gegenständen vor.

  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung – jedoch nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung - der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang berechtigt. Dabei tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der Forderung (einschließlich der gesetzlichen Mwst.) von uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

  3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Für die durch Be- oder Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

  4. Wird die Vorbehaltsware mit Gegenständen, die im Eigentum des Kunden oder Dritter stehen, untrennbar verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Ware bis mindestens zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Nebenrechten zu. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

  5. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären; in der Zurücknahme der Vorbehaltsware alleine liegt - soweit nicht schriftlich anders ausdrücklich vereinbart wird - kein Rücktritt vom Vertrag.

  6. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die verkaufte Ware ist der Kunde verpflichtet uns davon unverzüglich zu benachrichtigen. Zudem hat er uns die Kosten, die mit der Freigabe bzw. Rückschaffung der Ware entstehen, zu erstatten bzw. uns davon freizustellen.

  7. Auf Verlangen des Kunden verpflichten wir uns zur Freigabe der Vorbehaltsware, sobald und soweit der realisierbare Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

V. Lieferfrist und Annahmeverzug
  1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der vollständigen Klärung der vom Kunden zu beantwortenden technischen Fragen und der durch ihn anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung.

  2. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten bzw. Lieferverzögerungen darauf beruhen, dass keine ordnungsgemäße Selbstbelieferung (Ziff. II/7) erfolgt. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Teillieferung beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den bislang nicht erfüllten Teil, es sei denn, eine Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden die darauf entfallende Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

  3. Bei berechtigtem Interesse, wie z.B. bei erstmaliger Bestellung durch den Kunden oder Zahlungsverzug in der Vergangenheit etc. können wir die Lieferung von Vorauskasse abhängig machen.

  4. Gerät der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung in Rückstand, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadensersatzanspruches statt Leistung können wir ohne Nachweis eine Entschädigung

    in Höhe von 20 % des Kaufpreises zur Abgeltung des entgangenen Gewinns verlangen, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt oder

    in Höhe von 100 % des Kaufpreises verlangen, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Einzelanfertigung nach spezifischen Kundenwünschen handelt und unsererseits die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.

    Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadensersatzes, sofern der Vertrag unsererseits bereits vollständig erfüllt ist. Außerdem sind wir berechtigt, bei Abnahmeverzug des Kunden die anfallenden Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu berechnen.

     

VI. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
  1. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, dürfen wir die zweckmäßige Versandart nach eigenem Ermessen bestimmen (ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Beförderung).

  2. Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

  3. Bei Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist der Kunde verpflichtet, uns vor Versendung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, über die die Lieferung abzuwickeln ist, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen. Dies gilt entsprechend bei Einbeziehung weiterer Staaten in die für diese Regelung maßgebenden Vorschriften.

  4. Bei Lieferungen geht die Gefahr (ohne Rücksicht darauf, wer die Versandkosten trägt) mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem eine Lieferung unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

  5. Die Ware wird grundsätzlich - sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht - gegen Transportschäden auf Kosten des Kunden versichert. Im Schadensfalle treten wir die Ansprüche aus der Versicherung Zug um Zug gegen die Erbringung der vertraglichen Leistungen des Kunden (einschließlich Erstattung der Versicherungsprämie) an den Kunden ab.

VII. Gewährleistung und Haftung
  1. Bei einem Kauf, der für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, hat der Kunde Mängel jeglicher Art - ausgenommen verborgene Mängel – unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt hierbei nicht als Werktag) nach der Ablieferung zu untersuchen und schriftlich zu rügen. Dasselbe gilt für später entdeckte verborgene Mängel; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, ferner bei einer Lieferung, welche die TSOUBIS von einem Dritten bezogen und unverändert an den Kunden weitergeliefert hat; die TSOUBIS verpflichtet sich jedoch, insoweit Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten. Eine Gewährleistungspflicht besteht schließlich auch nicht für eine normale Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen), sowie bei Schäden oder Störungen der Ware, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Die Haftung nach Maßgabe von bleibt hiervon unberührt.

  3. Komplettgeräte genügen den Bestimmungen der FTZ/A. Sollten darüber hinaus gesetzliche, behördliche oder sonstige Betriebs- oder Sicherheitsvorschriften gefordert werden, ist deren Beachtung Sache des Kunden.

  4. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der TSOUBIS zu. Eine Nacherfüllung gilt frühestens dabei nach 3 erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. In diesem Falle kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; für den Fall einer Teillieferung gilt die Bestimmung von Ziff. V/2 Satz 5 entsprechend. Im übrigen kann der Kunde Schadensersatz nur nach Maßgabe der Ziff. VIII/7 verlangen.

  5. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einem anderen Ort verbracht wurde. Der Kunde trägt daher insbesondere die Transportkosten und übernimmt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung dieser. Der Kunde hat die beanstandete Ware zurückzugeben, sobald zum Zwecke der Nacherfüllung Ersatzware geliefert wurde.

  6. Die Gewährleistung erlischt, sobald der Kunde Änderungen am Vertragsgegenstand vornimmt bzw. durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass zwischen der vorgenommenen Änderung und dem eingetretenen Mangel keine Kausalität besteht.

  7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (durch TSOUBIS, einem Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen) oder wegen unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, im übrigen auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt jedoch nur, soweit gesetzlich keine zwingende Haftung besteht (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Vorbehaltlich gesetzlich zwingend vorgeschriebener Haftungstatbestände haften wir daher auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden und im übrigen auch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Schadensersatzansprüche sind in den gesetzlich zulässigen Fällen der Höhe nach auf den Warenwert begrenzt.

  8. Gewährleistungs- und jedwede sonstige Ansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten (bei Fremdteilen 6-12 Monate) ab Gefahrenübergang, in zwingenden gesetzlichen Fällen jedoch nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Herkunftskennzeichnung und Ausfuhr
  1. Eine Veränderung der Herkunftskennzeichnung der Ware durch den Kunde bzw. eines Dritten ist – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – unzulässig.

  2. Alle von uns gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden ggf. genehmigungspflichtig. Der Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.

IX. Kauf auf Probe
  1. Bei vereinbarten Lieferungen von Muster- und Testgeräten kann der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist durch eine Erklärung der Missbilligung vom Vertrag zurücktreten.

  2. Die Kosten der Rücksendung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Rücksendung ist vorher schriftlich anzukündigen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zurückgegebenen Ware geht erst mit der Übergabe an uns auf uns über.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
  1. Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Entsprechendes gilt auch, wenn der Kunde seinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt.

  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, München.

  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Sonstiges
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen haben die Parteien durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck zulässigerweise möglichst gleichkommend verwirklichen.
 
1. Rücksendung innerhalb der Garantiezeit
Wir reparieren Produkte, die während der Garantiezeit ausfallen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten um Zusendung der Ware „frei Haus“. Nach erfolgter Reparatur wird der Rücktransport ebenfalls „frei Haus“ von uns vorgenommen.
2. Rücksendungen außerhalb der Garantiezeit
Reparaturen für Produkte, die sich außerhalb der Garantiezeit befinden, führen wir ebenfalls durch. Die Kosten werden Ihnen entweder als Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Diese ist abhängig vom Gerätetyp.
3. Ablauf der Rücklieferung
Um Ihnen einen reibungslosen und schnellen Ablauf bei der Rücksendung von defekten Waren zu gewährleisten, bitten wir Sie um folgende Angaben:
Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins
   
Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen
   
Rücksendegrund
Die Ware sollte transportsicher verpackt sein.
4. Abwicklung der Rücklieferung
Wareneingang, Erfassung, Reparatur, Warenausgang werden von uns innerhalb von 10 bis 15 Arbeitstagen erledigt. In Ausnahmefällen kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern.
Auskünfte über den Status der Reparatur erhalten Sie von unserem Mitarbeiter:
Herr Sami Soodani
Tel.: +49 (0)8031-35460-21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor ABB BBC/ Procontrol
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor ABB TESSELATOR Serie 7000
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AGIE AC 100, AGIEMATIC
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AGIE AGIEMATIC CD
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AGIE AGIEMATIC CF
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AGIE AC 100, AGIEMERIC C
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AGIE EVOLUTION 3
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor AMADA OPERATEUR OPC8XA
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BARCO MNC95C
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BAVELONI MAX60
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BOSCH CC 200, CC220M, CC300, CC320
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BOSCH CC 200, CC220, CC300, CC320
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BOEHRINGER B3T
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor BOEHRINGER B2T
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor CHARMILLES Roboform 200
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor CHARMILLES Roboform 400
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor CHARMILLES Robofil 310, Robofil 510
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL DIALOG 4
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL DIALOG 11 / 12
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL DIALOG 112
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL MAHO 600/700/800/900 Philips 432/9 - 3360 - 3000
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL MAHO 600/700/800/900 Philips 432/10 - 3460
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DECKEL MAHO 600/700/800/900 Philips 532 / CNC 5000
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DELEM DA 58, DA59, DA65, DA69
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DELEM DA 23e, DA24e, DA54, DA64
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DELEM DA 23, DA42
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor DELEM DA 21, DA21e
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor ENGEL CC90, CC80, Buhl
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC (GE FANUC) Serie 6, 10, 11, 15, 15A, 15B, 15M, 15T, 16, 16M, 16T, 18, 18M, 20, 20T
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC (GE FANUC) Serie 3, 3M, 3T, 10, 11
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC (GE FANUC) Serie 0T (Bildröhre grün)
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A02B-0222-C071
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0071
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0072
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0076
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0079
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0086
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0090
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor FANUC A61L-0001-0095
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor GILDEMEISTER CTX500 Eltropilot EPL2, EP1190 /EP90
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor GILDEMEISTER CTX400 Eltropilot EPL2.2
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor GILDEMEISTER CT40
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor GILDEMEISTER CT20
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HEIDENHAIN TNC 223
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HEIDENHAIN TNC132B
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HEIDENHAIN TNC 355
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HEIDENHAIN TNC 406, TNC 407, TNC 410, TNC 415, TNC 425, TNC 426, TNC 430
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HELLER Uni Pro NC 90
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor HELLER Uni Pro NC 80
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor INDEX C200 GB65
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor KRAUS MAFFEI MC3, MC2
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor MITSUBISHI EUM1491A
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor PHILIPS 432/9 CNC 3000/3360/3460
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor PHILIPS 432/10 CNC 3000/3360/3460/3480
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor PHILIPS 532 CNC 5000
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor REISHAUER RZ
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor REISHAUER RG, RGB
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS AS 230, AS 235, OS 252
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS AS 256
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS AVUS 3, AVUS 4
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS COROS LS-C
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS CP 526
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS CP 526
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS CP 527
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS CP 528
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS CP 581
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS DS 078 Teleperm
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS MB 40 A, MB 40B
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS Mona S5
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS MONA-C (Braumat)
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS COROS, CP, GRACIS
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS Prokon 1, 2, 3
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS Teleperm S5 + M
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS VDU 2000 Coros
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS VISRAM
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS WF 470
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS WF 480 / Gracis
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK S3
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 805, SINUMERIK 805M
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 805, SINUMERIK 805M
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 810 GA2
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 820
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 850
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 880
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 880G
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 840C
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 840D
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SIEMENS / SINUMERIK 840D Operator Panel als Ersatz für TOSHIBA TFT Panel
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor SCHENK ROTEC CAB 690, CAB 750
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor STORK CDS 85
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor STORK CDS 285
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor STORK CDS 385
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor STORK CDS 485
TFT Ersatzmonitor für CRT Monitor STORK CDS 500
TFT / LCD Ersatzmonitore in 9", 10", 12", 14", 15" Color und Monochrom

Angaben gemäß § 5 TMG

TSUBIS GmbH
David-Eisenmann-Str. 5
83022 Rosenheim

Handelsregister: HRB19652
Registergericht: Amtsgericht Traunstein

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Claudia Tsoubis

Kontakt

Telefon: +49 8031 35460-0
Telefax: +49 8031 35460-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 268414508

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Unternehmen
Entwicklung, Produktion und Vertrieb

Ein kurzes Firmenprofil

TSUBIS GmbH ist ein weltweit tätiger Hersteller von TFT Display Lösungen für eine Vielzahl von Anwendungsgebieten.

Seit 1995 liegt das Hauptaugenmerk unserer Firma in der Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Controller Bords, TFT Monitoren und Systemen der Bild- und Datenverarbeitung.

Die Produktlinie ist für die speziellen Märkte der Industrie, Medizin- und Informationstechnik und Militär konzipiert.

Internationale Erfahrungen machen uns zu einem starken Partner und zuverlässigen Lieferanten.

 
Unsere Firmenanschrift lautet:
TSUBIS GmbH
David-Eisenmann-Str. 5
83022 Rosenheim
 

Tel.: ++49 (0) 8031 35460-0
Fax: ++49 (0) 8031 35460-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

englische Seite

 

Wir sind ein weltweit tätiger Hersteller von LCD / TFT Monitor Lösungen für die Industrie.

 

TFT Ersatzmonitore für CNC Steuerungen

ErsatzmonitorSeit 1995 haben wir uns auf die Entwicklung und Fertigung von TFT-LCD Ersatzmonitoren als Plug&Play Lösungen von CNC Bildschirmen (CRT und LCD) spezialisiert. Eingebaut sind diese CRT Bildschirme oder TFT Panel in Steuerungen und Bedienfeldern aller gängigen Hersteller von CNC Maschinen und Systemen - wie beispielsweise Deckel Maho, FanucHeidenhainMazak oder Siemens Sinumerik. Unsere Produktpalette umfasst ein umfangreiches Portfolio an verschiedenen Ersatzlösungen - jeweils elektrisch und mechanisch speziell angepasst an die Original Steuerung. Dies ermöglicht einen einfachen Aus- bzw. Umbau ("Plug & Play"-Prinzip).

 

Abgekündigte TFT Displays

TFT DisplayWir bieten Ihnen abgekündigte oder schwer beschaffbare Displays verschiedener Hersteller an - wie beispielsweise AUO, HITACHI, LG Philips, NEC, PLANAR, SHARP, TOSHIBA 

 

 

 

 

LCD Backlight Inverter

Backlight InverterGrößtenteils ab Lager verfügbar bieten wir Ihnen abgkündigte oder schwer beschaffbare Backlight Inverter von verschiedenen Herstellern - z.Bsp. Green C&C TECH, Hitachi, NEC oder TDK.

Touch Screen

Rackmount MonitorTSUBIS GmbH bietet Ihnen abgekündigte oder schwer beschaffbare Folientastaturen und Touchscreen - Sensoren für Eingabesysteme und Bedieneinheiten verschiedener Hersteller für den industriellen Einsatz.

 

 

 

Monitore Rackmount

Rackmount MonitorDer Industrie Monitor mit Rack Frontplatte - bestehend aus Display, Elektronik und stabiler, flexibler Mechanik - wurde speziell für den Einsatz im industriellen Bereich, insbesondere zur Integration in bestehende Gehäuse-Systemen, konzipiert.

 

 

 

 

 

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